Wir versorgen unsere Kunden deutschlandweit mit einem sicheren Anschluss an die Telematik-Infrastruktur (TI), Lieferung und Installation aktuellster Konnektoren sowie eHealth-Kartenlesegeräte. Unsere zertifizierten Techniker sorgen für eine reibungsfreie Installation mit perfekter Dokumentation.
Damit alles betriebsbereit und sicher funktioniert, installieren wir alle Komponenten bei Ihnen vor Ort. Bei Bedarf helfen wir Ihnen auch, Ihre PVS an die Telematikinfrastruktur anzubinden, und einen sicheren Internetanschluss einzurichten, welcher für Arztpraxen Voraussetzung ist. Außerdem enthalten im Service sind Installation vor Ort, Anfahrt sowie Einweisung Ihrer Mitarbeiter.
Sie haben ein Probleme mit Ihrer TI?
Wir bieten eine technische Hotline, wo Ihnen schnell und kompetent direkt geholfen werden kann.
NFDM Pflichtmodul:
Ja, die Verpflichtung für Vertragsärzte besteht seit Inkrafttreten des Patientendaten-Schutz-Gesetzes (PDSG) am 19. Oktober 2020.
eMP Pflichtmodul:
Ja, der eMP ist für Vertragsärzte gemäß Paragraph 29a BMV-Ä verpflichtend seit Inkrafttreten zum 01. April 2021.
Pflichtmodul:
Nein. Eine Verpflichtung zur Übermittlung von eArztbriefen liegt nicht vor.
Pflichtmodul:
Ja, für Vertragsarzt-Praxen ist die Nutzung der ePA verpflichtend nach §291a SGB V.
Ab dem 01. Juli 2021 müssen Vertragsarzt-Praxen die ePA Anwendung verfügbar haben, ansonsten drohen Honorarkürzungen von einem Prozent.
ab 01.07.2021Pflichtmodul:
Ja, Nach dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) ist der elektronische Versand der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) ab dem 01.10.2021 für alle Ärztinnen und Ärzte verpflichtend. Für Praxen, denen die notwendige Technik bis dahin noch nicht zur Verfügung steht, gilt eine Übergangsfrist bis 30.06.2022, in der das alte Verfahren angewendet werden kann.
Pflichtmodul:
Ja, Die bundesweit verpflichtende Nutzung des eRezepts für apothekenpflichtige Arzneimittel bei gesetzlich Versicherten zum 01.01.2022 wurde vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) vorrübergehend ausgesetzt und auf unbestimmte Zeit verschoben.
Das Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) ist die administrative „Basis-Anwendung“ der TI.
Beim Einlesen der eGK erfolgt ein automatisierter Online-Abgleich zwischen der Institution und der Krankenkasse des Patienten: Sind die gespeicherten Daten vollständig und korrekt? Falls nötig, werden die Daten direkt im Lesegerät aktualisiert.
Beim NFDM werden Medikation, Diagnosen und weitere Informationen, die bei einem Notfall für die behandelnden Ärzte relevant sein können, auf der eGK gespeichert – Daten, die Leben retten können.
Empfänger medizinischer Daten erhalten künftig absolute Sicherheit über die Authentizität des Absenders. Hierfür werden Daten mittels Qualifizierter elektronischer Signatur unterzeichnet. Voraussetzung für diese sichere Signatur ist der elektronische Heilberufsausweis (eHBA). Hierdurch werden Dokumente mit einer Kennung versehen, die den Apothekern, Ärzten, Zahnärzten oder dem Pflegepersonal die Echtheit des Datensatzes garantiert.
Ärzte können ihren Patienten Rezepte ab Mitte 2021 digital bereitstellen. Ab Anfang 2022 ist die E-Rezept Ausstellung dann verpflichtend. Patienten erhalten hierfür vom Arzt einen QR-Code zu ihrem E-Rezept entweder digital oder per Ausdruck und können es so vor Ort vorzeigen oder digital in der Apotheke ihrer Wahl einlösen oder auch an von ihm gewünschte Vertreter weitergeben. Das E-Rezept wird für Patienten und Leistungserbringer eine neue Qualität an Sicherheit, Effizienz, Logistik und Komfort in der Arzneimittelversorgung bringen. Für die Teilnahme am eRezept nach gematik-Spezifikation ist ein Anschluss an die TI Voraussetzung.
Neben der Entwicklung neuer digitaler medizinischer Anwendungen werden auch immer mehr bisher papiergebundene Prozesse digital gestaltet. Dazu gehört die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU). Durch die elektronische Übermittlung wird die AU zur eAU.
Patienten, die drei oder mehr Arzneimittel verordnet bekommen, haben Anspruch auf einen bundeseinheitlichen Medikationsplan. Dieser kann nun auf Wunsch des Patienten als elektronischer Plan auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) gespeichert werden.
Der neue Kommunikationsstandard KIM verbindet zum ersten Mal alle Nutzer im Gesundheitswesen über Einrichtungs-, System- und Sektorengrenzen hinweg.
Mit KIM können alle TI-Teilnehmer schnell, zuverlässig und vor allem sicher miteinander kommunizieren.
Gesetzliche Versicherte haben seit dem 1. Januar 2021 ein Anrecht auf die Nutzung einer elektronischen Patientenakte, die von den Krankenkassen kostenlos als App bereitgestellt wird. Die Versicherten können ihre ePA selbst befüllen (z.B. Blutzuckerwerte oder Daten aus Gesundheitsapps) und ihre Behandler künftig bitten, auch Daten aus den lokalen Patientenakten der Praxen zu übertragen. Nach der Einführungsphase besteht ab dem 01.07.2021 für Praxen die Pflicht, Daten auf Patientenwunsch in die ePAs zu übertragen.
Das Sichere Netz der KVen (SNK) ist an die Telematikinfrastruktur angeschlossen.
Das heißt: Ärzte erreichen die Anwendungen im SNK künftig über den TI-Konnektor, zum Beispiel die OnlineAbrechnung. Das gilt im Übrigen auch für Praxen, die derzeit nicht an das Sichere Netz angeschlossen sind. Auch sie können dann die Angebote des SNK nutzen. Praxen, die heute das SNK nutzen und auf die TI umsteigen, können ihren KV-SafeNet-Anschluss mit einer Frist von sechs Monaten kündigen. So müssen sie nicht zwei Anschlüsse parallel betreiben und finanzieren. Sind Ärzten einzelne Anwendungen im SNK besonders wichtig, empfiehlt es sich, vor der Kündigung bei deren Anbieter nachzufragen, ob diese Anwendungen nach der Übergangsfrist in der TI erreichbar sein werden.
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